Allgemeine Verkaufsbedingungen Three Lilies B.V. Handelsregisternummer 71793747

01. September 2018 - Version 1.1

Art. 1 Definitionen

1.1. Verkaufsbedingungen: diese Verkaufsbedingungen.

1.2. Three Lilies BV: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht „Three Lilies B.V.“, die unter dem Namen „Three Lilies BV“ firmiert, und alle Rechtsnachfolger.

1.3. Kunde oder Käufer: der Kunde (Einzelhändler oder E-Commerce-Unternehmer) der Three Lilies BV, Gegenpartei des Vertrages.

1.4. Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen der Three Lilies BV und dem Kunden/Käufer über die Lieferung von Waren, für die diese Verkaufsbedingungen gelten.

Art. 2. Anwendbarkeit der Verkaufsbedingungen und Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag mit der Three Lilies BV kommt durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande, für die diese Verkaufsbedingungen gelten, oder durch eine vom Kunden per E-Mail versandte Auftragsbestätigung oder durch Annahme eines von der Three Lilies BV per E-Mail unterbreiteten Angebots durch den Kunden.

2.2. Etwaige allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden werden von der Three Lilies BV hiermit ausdrücklich abgelehnt und sind daher nicht anwendbar.

2.3. Da der Kunde die Ware in Ausübung eines Unternehmens oder Berufes bestellt, besteht für den Vertrag kein Widerrufsrecht.

Art. 3. Änderungen

Änderungen des Kaufvertrages und Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen dem Käufer und der Three Lilies BV schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 4: Lieferung von Waren

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, nach der Lieferung zu prüfen, ob die Three Lilies BV ihren Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Stellt sich nach Angaben des Kunden heraus, dass die Three Lilies BV ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist der Kunde verpflichtet, die Three Lilies BV so schnell wie möglich zu informieren.

4.2. Die vorgenannte Prüfung ist vom Kunden so schnell wie möglich, mindestens jedoch innerhalb von drei (3) Tagen nach Lieferung durchzuführen. Nach Ablauf dieser Frist geht die Three Lilies BV davon aus, dass die gelieferten Waren als in Ordnung befunden wurden.

4.3. Die Three Lilies BV wird versuchen, vereinbarte Termine, Fristen usw. soweit wie möglich einzuhalten. Alle Termine und Fristen usw. sind jedoch nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und eine Überschreitung dieser Termine bzw. Fristen ist niemals endgültig.

Artikel 5: Geistige Eigentumsrechte und Markenschutz

5.1. Der Kunde erkennt an, dass die geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die gelieferten Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und eingetragene Wort- und/oder Bildmarken der Three Lilies BV oder ihren Lizenzgebern gehören.

5.2. Der Kunde wird alle Anstrengungen unternehmen, um die empfohlenen Preise einzuhalten, die regelmäßig von der Three Lilies BV festgelegt und angekündigt werden.

5.3. Es gelten Preisempfehlungen, die regelmäßig von der Three Lilies BV festgelegt und bekannt gegeben werden. Der Kunde sollte diese grundsätzlich befolgen.

5.4 Wenn der Kunde die von ihm von der Three Lilies BV bezogenen Waren im Internet oder beispielsweise in Drucksachen zeigen möchte, darf er nur Videos, Bilder oder Illustrationen verwenden, die von der Three Lilies BV erhalten wurden. Der Kunde darf sein eigenes Material nur verwenden, wenn und soweit seine Verwendung zuvor von der Three Lilies BV genehmigt wurde.

5.5. Der Käufer garantiert, dass durch ihn kein Verkauf der Produkte der Three Lilies BV durch Dritte erfolgt. Dies bedeutet auch, dass es verboten ist, über Internetplattformen Dritter (z.B. Marktplaats, Amazon, Bol.com) zu verkaufen. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel verwirkt der Käufer (zusätzlich zum und über das Recht der Three Lilies BV auf volle Entschädigung hinaus) eine Geldstrafe von € 5.000,--, die an die Three Lilies BV für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, zu zahlen ist. Die Three Lilies BV steht (nämlich) für hochwertige langlebige Gebrauchsgüter (also: qualitativ hochwertig), bei denen Marke und Image erhalten bleiben müssen. Daher sollte der Verkauf aus einem Umfeld erfolgen, das ein ausreichendes Image für diese Luxusprodukte garantiert.

5.6. Die Three Lilies BV ist berechtigt, von einem unabhängigen Buchhalter eine Prüfung in den Büchern des Käufers durchführen zu lassen, um die Einhaltung der Bestimmungen von Art. 5 überwachen zu können.

Artikel 6: Preise und Rechnungsstellung

6.1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise und Tarife auf der Auftragsbestätigung, der Website und anderen Veröffentlichungen in Euro, ohne Mehrwertsteuer und andere staatlich verordnete Erhöhungen.

6.2. Die Three Lilies BV stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die innerhalb von dreißig (30) Tagen zu bezahlen ist. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Zahlt der Kunde innerhalb von acht (8) Tagen, kann vom Rechnungsbetrag ein Skonto von 2 % ohne Mehrwertsteuer einbehalten werden.

6.3. Die Ware wird von der Three Lilies BV immer unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Dies bedeutet daher, dass das Eigentum an gelieferten Waren nur dann auf den Kunden übergeht, wenn und soweit die fälligen Beträge, einschließlich der Kosten und Zinsen für die Waren, vom Kunden bezahlt wurden. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Waren treuhänderisch zu übertragen und/oder zu verpfänden und ist es dem Kunden nicht gestattet, die Waren außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit (regulärer Einzelhandel) zu veräußern.

6.4 Bestehen bei der Three Lilies BV begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, ist die Three Lilies BV berechtigt, die Lieferung von Waren gemäß Art. 4 Abs. 2 zu verschieben, bis der Käufer eine Sicherheit für die Zahlung geleistet hat. Der Käufer haftet für alle Schäden, die der Three Lilies BV durch diese verspätete Lieferung entstehen.

Artikel 6. Geheimhaltung

6.1. Informationen und/oder Unterlagen sind vertraulich, wenn sie entweder von einer Partei als solche gekennzeichnet wurden oder wenn die andere Partei anderweitig weiß oder vermuten kann, dass die Informationen und/oder Unterlagen vertraulich sind.

6.2. Die Parteien und die Mitarbeiter der Parteien werden vertrauliche Informationen, die von der anderen Partei in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Vereinbarung erhalten oder zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich gemäß den Bestimmungen im Vertrag verwenden und diese Informationen weder direkt noch indirekt ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben oder der Weitergabe an Dritte zustimmen. Die Parteien, einschließlich der Mitarbeiter der Parteien, treffen auch alle erforderlichen Vorkehrungen, um sie vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Offenlegung zu schützen.

6.3. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht, wenn eine Partei durch eine Gerichtsentscheidung oder Behördenbeschluss zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist.

6.4. Die oben genannte Vertraulichkeit gilt auch für die Zugangsdaten zur Website und die darauf angegebenen Preise.

Artikel 7. Höhere Gewalt

7.1. Die Three Lilies BV ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist, noch durch Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannte Praxis zu ihren Lasten geht oder gehen muss. Wenn die Three Lilies BV höhere Gewalt gegen den Kunden geltend macht, wird die Three Lilies BV den Kunden so schnell wie möglich, jedoch innerhalb einer angemessenen Frist, schriftlich informieren.

7.2. Höhere Gewalt umfasst: jeden Umstand, den die THREE LILIES BV zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Ausführung des Vertrags vom Kunden nicht verlangt werden kann, wie  Krieg (Kriegsgefahr), Meinungsverschiedenheiten ob die Niederlande indirekt davon betroffen sind, Mobilmachung, Belagerungszustand, Aufruhr, Sabotage, Feuer oder andere Zerstörungen in (Zuliefer-)Fabriken oder Lagern und Aussperrungen sowie Streiks in Zulieferunternehmen, ein allgemeiner Mangel an notwendigen Rohstoffen, unvorhersehbare Stagnation bei Lieferanten und allgemeine Transportschwierigkeiten.

7.3. Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage gedauert hat und der Kunde die Three Lilies BV schriftlich in Verzug gesetzt hat, hat der Kunde das Recht, den Vertrag per Einschreiben mit sofortiger Wirkung außergerichtlich zu kündigen, ohne dass die Three Lilies BV zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist. Was bereits vertragsgemäß erbracht wurde, wird dann anteilig abgerechnet.

7.4 Tritt die höhere Gewalt ein, während der Vertrag bereits teilweise ausgeführt wurde, ist der Käufer berechtigt, wenn sich die verbleibende Lieferung aufgrund höherer Gewalt um mehr als zwei Monate verzögert, entweder den bereits gelieferten Teil der Ware zu behalten und den fälligen Kaufpreis zu zahlen, oder der Vertrag auch für den bereits ausgeführten Teil als gekündigt zu betrachten und das, was er bereits von der Three Lilies BV erhalten hat, auf Rechnung und Risiko des Käufers zurück zu senden, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Ware durch den Käufer infolge der Nichtlieferung der restlichen Ware nicht mehr effektiv genutzt werden kann.

Artikel 8 Anwendbares Recht, Streitigkeiten und Sonstiges

8.1. Diese Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht. Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, Wien, 11. April 1980, Trb. 1981, 184 und 1986, 61) findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.

8.2. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien aufgrund ihres Vertrages oder weiterer Verträge und anderer Handlungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unrechtmäßige Handlungen, ungerechtfertigte Zahlungen und ungerechtfertigte Bereicherung, werden vom zuständigen Gericht beigelegt. Ist das Amtsgericht jedoch für die Anhörung einer Streitigkeit zuständig, so gilt die vorgenannte Wahl des Gerichtsstands nicht. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, sodass in diesem Fall das Amtsgericht für die Anhörung der Streitigkeit nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln zuständig ist.

8.3. Wird in diesen Verkaufsbedingungen das Wort „schriftlich“ verwendet, so umfasst dies auch normale geschäftliche elektronische Nachrichten wie Fax und E-Mail.

8.4. Die Three Lilies BV ist berechtigt, diese Verkaufsbedingungen zu ändern. Die geänderten Verkaufsbedingungen gelten nicht für laufende Verträge. Für laufende Verträge gilt weiterhin die für den Vertrag für anwendbar erklärte Fassung.

8.5. Zusätzlich zu diesen Verkaufsbedingungen können auch andere Bedingungen oder Verkaufsbedingungen der Three Lilies BV gelten. Im Falle eines Konflikts haben die Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen Vorrang.

 

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